WEG-Verwaltung Moers

Alle Wünsche und Vorstellungen der Wohnungseigentümer unter einen Hut zu bringen ist mitunter schwierig. Zu kontrovers können manchmal die Positionen einzelner Eigentümer sein. Mit Ihren vier Wänden in guten Händen.

Sämtliche Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung im Rahmen der §§ 27 und 28 des Wohnungseigentumsgesetzes
(WEG) werden von uns bestens bearbeitet. Darüber hinaus können wir Ihnen die folgenden besonderen Sonderleistungen als Grundleistungen anbieten:

  • Für die gesamte Kommunikation (Schriftwechsel, Telefonate etc.) steht Ihnen ein fachkompetenter Mitarbeiter zur Seite
  • Regelmäßige und verbindliche Begehungstermine der Wohnungseigentumsanlage
  • Einberufung der ordentlichen Eigentümerversammlung nebst Durchführung bis zum 30.06. eines jeden Kalenderjahres garantiert
  • Erstellung eines gut verständlichen Wirtschaftsplanes und einer logisch aufgegliederten Hausgeldabrechnung
  • Hausgeldeingangsüberwachung und Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
  • Einholung von Kostenangeboten zu Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, Auftragsvergabe im Rahmen von Beschlüssen, Begleitung der Maßnahmen Häufiger Kontakt und reger Informationsaustausch mit den Beiräten (z.B. Zwischenbelegprüfung, Wirtschaftlichkeits-analysen)

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